Immobilien


Die Tätigkeitsfelder im Bereich 'Immobilien', insb. Grundstücke und Eigentumswohnungen erstrecken sich vor allem auf:

  • Kaufverträge
  • Schenkungs- und Übertragungsverträge
  • Tauschverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Grundschulden und Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung



Aufgaben der Notarin beim Immobilienkauf in der Übersicht:

 

Beim Kauf einer Immobilie unterstützt Sie die Notarin mit folgenden Schritten:


  • Es wird mit Ihnen und dem Immobilienverkäufer ein Vorgespräch geführt. Dabei geht es um die sachgemäße Beratung und Vermeidung von Risiken.
  • Anschließend erstellt die Notarin den Immobilienkaufvertrag und klärt unparteilich über die Rechtsfolgen des Vertrags auf. Inhaltlich geht es unter anderem um die Gewährleistung für Mängel und die Löschung oder den Fortbestand von Belastungen.
  • Beim Notartermin wird der Vertrag dem Verkäufer und Ihnen vorgelesen, danach unterzeichnen beide Parteien den Vertrag.
  • Im nächsten Schritt erfolgt die Vormerkung Ihres Namens im Grundbuch.
  • Gegebenenfalls werden beispielsweise von der Hausverwaltung oder Gemeinde weitere Dokumente eingeholt.
  • Der Kaufvertrag wird dem Finanzamt gemeldet.
  • Sie erhalten die Zahlungsaufforderung, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird beantragt und die Eintragung schließlich geprüft.













Wichtig: Der Immobilienkaufvertrag und somit der Kauf ist verbindlich, sobald Sie den Vertrag unterschrieben haben. Bezahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn die Notarin Sie dazu auffordert, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Wenn die Finanzierung der Immobilie bei Abschluss des Immobilienkaufvertrags geklärt ist, kann zur Absicherung eines Darlehens im Anschluss direkt das Grundpfandrecht beurkundet werden.


Erklärfilm zum Immobilienkauf

 
 
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